Haustier-Ranch zur Mittelmühle - Tierpension

Öffnungszeiten:

Bitte beachten: Die Öffnungszeiten betreffen das Holen und Bringen der bei uns pensionierten Fellnasen, nicht für spontane Besucher. Besucher mögen doch bitte mit uns einen telefonischen Termin ausmachen. Danke !

Mo - Fr:                         08.00 – 13.30 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr

Samstag:                      09.30 – 13.30 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr

Sonn- + Feiertage:        geschlossen für das Holen und Bringen sowie Besucher

                     Sondervereinbarungen sind mit zeitlicher Abstimmung an Sonn- und Feiertagen möglich. 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Aufnahmebedingungen für die Unterbringung von Tieren in der Tierpension Haustier-Ranch zur Mittelmühle

    1.  Unsere Tierpension nimmt Hunde und Katzen für einen vereinbarten Zeitraum in Pflege. Die Tiere werden artgerecht gehalten, betreut und gepflegt und mit dem vereinbarten Futter versorgt.

      2. Der / Die Auftraggeber(in) erklärt, dass das in Pension gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist vorzulegen.

      3. Der / Die Auftraggeber(in) erklärt nach bestem Wissen, dass das eingebrachte Tier gesund und frei von Seuchen und Parasiten (Flöhe, Würmer) ist. Der Impfpass ist vorzulegen.

      4. Der Eigentümer haftet für jeglichen durch sein Tier während dessen Aufenthaltes in der Tierpension verursachten Personen- und Sachschaden in vollen Umfang.

      5. Eine Haftung bei Erkrankung des Tieres während dessen Aufenthalt in der Tierpension übernimmt die Pension nicht. Eine Haftung für Schäden am Tier wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Inhabers oder eines Mitarbeiters der Tierpension verursacht wurde.

      6. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Diese ist durch eine entsprechende Kopie der Versicherung, die nicht älter als 6 Monate sein darf, nachzuweisen.
      Der/Die Hundehalterin tritt für alle von ihm/ihr und dem Hund verursachten Schäden ein, außer bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension.

      7. Für Tiere, die in der Pension erkranken und tierärztliche Versorgung bedürfen, trägt der/die Eigentümer/in die vollen Gebühren für Tierarzt, Medikamente, usw. Die Tierpension wird vor der Behandlung des Tieres versuchen, sich mit dem Besitzer darüber telefonisch zu verständigen.
      Wird bei einem Tier eine ansteckende Krankheit festgestellt, so trägt der Besitzer des Tieres die Kosten für die Behandlung seines Tieres sowie für Mitbehandlung angesteckter Tiere.

      8. Für den Fall, dass der/die Eigentümer/in / Auftraggeberin das in Pension gebrachte Tier nicht vereinbarungsgemäß nach zweimaliger Abmahnung (jeweils 5 Tage) abholt, oder die vereinbarte Pension nicht bezahlt, erklärt er bereits jetzt, dass er nach Ablauf der o.g. Fristen die Tierpension bemächtigt, das Tier in seinem Namen zu veräußern, bzw. in gute Hände zu vermitteln.

      9. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.

      10. Der/Die Auftraggeber/in versichert, dass:
      der Hund gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut,  geimpft ist, jede Impfung mindestens 2 Wochen alt ist und nicht älter als ein Jahr ist, läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden;
      die Katze gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut (bei Freigängern) geimpft ist, jede Impfung mindestens 4 Wochen alt ist und nicht älter als ein Jahr ist;

      11. Chronische Krankheiten sind der Pension vor Pensionsbegin mitzuteilen. Eine Haftung für weitergehende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Pension über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Tieres vor Beginn des Pensionsaufenthaltes zu informieren.

      12. Sollte eine Wurmkur für Spul- und Bandwürmer bei Pensionsbeginn länger als 3 Monate nicht mehr durchgeführt worden sein, wird dies vom Pensionsinhaber kostenpflichtig nachgeholt.

      13. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die wegen eines Verstoßes gegen diese Impfpflicht entstehen.

      14. Die Tierpension übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder den Verlust des Tieres, es sei denn, der Tierpension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres der Pension anzuzeigen. Spätere Anzeigen einer Verletzung werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadensersatzpflicht aus.

      15. Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist der Tierpension dies unverzüglich anzuzeigen.

      16. Für mitgebrachte Sachen übernimmt die Pension keine Haftung.

      17. Reservierung/Stornierung: Der Tierhalter kann bis zu einem Zeitpunkt von 48 Stunden von dem vereinbarten Betreuungstermin kostenlos zurücktreten. Für spätere Stornierung steht dem Inhaber der Tierpension ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 25 % des vereinbarten Entgeltes zu.

      18. Zahlung: Bei Neukunden ist die Bezahlung der Pensionskosten per Vorkasse zu zahlen. Bei bestehenden Kunden sind ½ der Pensionskosten im Voraus zu zahlen.

      19. Datenschutz
      Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden unterliegen der Datenschutzregelung und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

      20. Schlussbestimmungen
      Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.
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                        Stand Februar 2015